Ihre Rechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung
Die EU-Verordnung EG 261/2004 schützt Fluggäste, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer EU-Airline in die EU einreisen.
Verspätung
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.
Annullierung
Sofern nicht mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt oder durch außergewöhnliche Umstände bedingt, berechtigt eine Annullierung zur Entschädigung.
Überbuchung
Unfreiwillige Nichtbeförderung wird unabhängig von der Verspätung entschädigt.
