Wir setzen Ihre Fluggastrechte durch
AirAssist

Ihre Rechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung

Die EU-Verordnung EG 261/2004 schützt Fluggäste, die von einem EU-Flughafen abfliegen oder mit einer EU-Airline in die EU einreisen.

Verspätung

Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine pauschale Entschädigung.

Annullierung

Sofern nicht mindestens 14 Tage im Voraus angekündigt oder durch außergewöhnliche Umstände bedingt, berechtigt eine Annullierung zur Entschädigung.

Überbuchung

Unfreiwillige Nichtbeförderung wird unabhängig von der Verspätung entschädigt.

Entschädigung fordern